Der Weg zur RehabilitationBesprechen Sie Ihren Rehabilitationswunsch mit Ihrem Haus-, Fach- oder Betriebsarzt. Dieser sollte Ihnen die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme schriftlich bestätigen. Mit diesem Attest wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und benennen Ihren gewünschten Reha-/Kurort. Dort wird man Ihnen Antragsformulare aushändigen und das weitere Vorgehen erläutern. Die Einweisung für eine AHB erfolgt nach einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus oder nach einer ambulanten Bestrahlung. Die Einleitung der AHB übernimmt der zuständige Arzt der jeweiligen Einrichtung beim entsprechenden Kostenträger. Der ärztliche Dienst prüft die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und erteilt ggf. die Kostenzusage. Eine Aufnahme in unserer Einrichtung sollte innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Die Aufnahme von Begleitpersonen sowie Haushaltshilfen (Kindern) ist möglich. Dies bedarf einer vorherigen Genehmigung durch den jeweiligen Kostenträger. Ambulante Vorsorgemaßnahmen Diese Maßnahme ist im Bereich der Augenheilkunde nicht möglich.
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